Malta Firma gründen - Firmengründung Malta
Malta Firma Gründen

Firmengründung: Malta Firma gründen
Malta sollte von jedem Unternehmer in Erwägung gezogen werden, der sich überlegt eine Holding-Gesellschaft zu eröffnen.

Steuern in Malta 

Holding-Gesellschaften direkt in Malta sind mit 35% besteuert, allerdings zählen für Firmeninhaber mit Wohnsitz außerhalb Maltas ermäßigte Steuersätze zwischen 11 und 0%

Der Einsatz von Holdinggesellschaften hat sowohl für kleine als auch für große Unternehmen viele Vorteile.

Holdinggesellschaften in Österreich/Deutschland können nach nationalen Vorschriften gegründet werden, aber in den meisten Fällen nicht mehr optimal genützt werden. In anderen, ausgewählten Ländern hat man mehr Möglichkeiten und günstigere Regelungen. Malta ist, nachdem es der EU beigetreten ist, eines der interessantesten Länder für die Gründung von Holdinggesellschaften.

Wenn die Holdinggesellschaft mindestens 25% besitzt (ab 2007 nur 15% und ab 2009 nur 10%) können die Dividen der Tochtergesellschaft in Österreich/Deutschland an die Holdinggesellschaft übertragen werden.

Der Verkauf eines Unternehmens
Möchten Sie das Unternehmen verkaufen, müssen Sie entweder Kapitalertragssteuer zahlen (wenn Sie die Firma weniger als 3 Jahre im Besitz haben) oder Einkommenssteuer zahlen (wenn Sie die Firma mehr als 3 Jahre im Besitz haben). Wenn nicht Sie es sind, sondern eine Holdinggesellschaft, die die Betreibergesellschaft verkauft, kann dies steuerfrei sein, sofern die Holding 3 Jahre die Aktien halten konnte.

Erbschafts- und Nachfolgeplanung
Kapital aus Ihrem Unternehmen kann in die Holdinggesellschaft verschoben werden, so dass Ihr Unternehmen weniger wert ist. Das kann in späterer Folge vorteilhaft sein, wenn Ihre Kinder die Gesellschaft erben.

Ansiedlung eines Unternehmens auf Malta
Malta hat eines der besten Gesetze in Europa, wenn es um Steuereffizienz im Betrieb und um Gesellschaften geht. Die Körperschaftsteuer in Malta beträgt nur 4,17%. Wenn der Eigentümer nicht in Malta wohnhaft ist, sondern einen Wohnsitz außerhalb von Malta hat, ist das in den meisten Fällen auch kein Problem, denn Malta hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 45 Ländern, darunter Dänemark.
Malta ist seit 2004 Vollmitglied der EU.

Die Vorteile von einem Unternehmen in Malta
Unternehmensgewinne in Malta sind mit einem Pauschalsatz von 35% besteuert, können aber in Übereinstimmung mit ihren Regeln für ausländische Aktionäre reduziert werden.
Darüber hinaus gibt es mehrere andere Umstände, die Malta zum besten europäischen Ziel für die Gründung und Lage von Unternehmen und Betrieben machen:

* Gewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten (überwiegend Anteile an anderen Gesellschaften) ist steuerfrei

* Kapitalerträge sind von der Steuer befreit, es sei denn, es stammt aus lokalen Gewinnen

* Lizenzgebühren sind steuerfrei

* Finanzielle Erträge sind steuerfrei

Die oben genannten Ausnahmen sind sehr interessant und sind einer der Gründe warum die maltesischen Holdinggesellschaften sehr attraktiv für die internationale Unternehmens-und Steueroptimierung sind - insbesondere in Kombination mit den Doppelbesteuerungsabkommen, welches Malta geschlossen hat. Unternehmen auf Malta sind besonders interessant für den Betrieb von dänischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Wenn man über die Vor- und Nachteile von Holdinggesellschaften nachdenkt, wird man zum Schluss kommen, dass Malta eine sehr gute Lösung ist.

Die Malteser International Trading Company (Malta ITC) zahlt Steuer mit dem normalen Satz von 35%, aber sobald "gebietsfremde Aktionäre" ins Spiel kommen, zahlt sie nur 27,5% auf Dividenden von einem internationalen Handelsunternehmen. Sie kann einen Antrag auf die Rückerstattung der Differenz stellen.

Zur gleichen Zeit, sind die gebietsfremden Aktionäre auf Erstattung der Steuer auf Dividenden berechtigt, über die gesamten 2 / 3, die 23,3% entspricht – somit gibt es eine vollständige Rückerstattung der gesamten 30,83%. Damit ist die effektive Besteuerung auf Malta auf 4,17% für "gebietsfremde Aktionäre / Unternehmen"

Die 2 / 3 Regel ist sogar vorgeschrieben. Aktionäre können festlegen, dass nur mit 27,5% besteuert wird, wenn dies erwünscht ist.

In diesem Fall dauert die Rückerstattung auch nicht länger als 14 Tage, da die Steuerbehörden so schnell arbeiten.

Die Malteser International Holding Company, die von einem ausländischen Konto agiert, um Einkünfte aus ausländischen Quellen zu erhalten, zahlen üblicherweie 35% Steuern auf Gewinne. Mit eine der folgenden vier Methoden kann man aber versuchen, die Steuern zu senken:

1. Doppelbesteuerungsabkommen: Malta hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit 45 Ländern, dazu zählen fast alle der führenden OECD-Ländern, mit 17 zusätzlichen Vereinbarungen.
2. Commonwealth Befreiung
3. Uniliteral Befreiung. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es eine ähnliche Ausnahme auf Malta
4. Flatrate - ausländische Steuergutschrift: Wenn es keine Dokumentation gibt, kommt es zu keiner Einigung oder einer der drei Punkte, wird Malta wird eine 25%ige Steuergutschrift zu erstellen.

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Malta's Doppelbesteuerungsabkommen:

Albanien
Australien
Österreich
Barbados
Belgien
Bulgarien
Kanada
Kroatien
Tschechische Republik
Zypern
Ägypten
Deutschland
Finnland
Frankreich
Ungarn
Island
Indien
Italien
Korea
Kuwait
Libanon
Libyen
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Niederlande
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Portugal
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Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich
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